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Luftaufnahme von der Kanalinsel Brecqhou
Luftbild von Brecqhou*

Brecqhou

Brecqhou (Eng auch Brechou, Frz Brecqhou - Insel der Schlucht) ist eine der kleinen Kanalinseln. Sie liegt unmittelbar westlich von Sark und gehört politisch zu dieser, die wiederum ein Teil der Vogtei (engl. bailiwick) Guernsey ist. Die Kanalinseln sind weder Teil des Vereinigten Königreichs noch Kronkolonien, sondern als Kronbesitzungen (engl. crown dependencies: Vogteien Guernsey und Jersey) direkt der britischen Krone unterstellt. Der Besitz Brecqhous ist mit einem Sitz im Inselparlament Sarks verbunden. Dieses Recht gebührt allen Besitzern von einer der ursprünglich 40 Landparzellen („Tenements“) auf Sark. Die Dame of Sark, der Brecqhou bis 1929 gehörte, übertrug dieses Recht von einem Tenement in ihrem Besitz auf die Käufer Brecqhous.

Brecqhou
Gewässer Ärmelkanal
Inselgruppe Kanalinseln
Geographische Lage 49° 25′ 53″ N, 2° 23′ 14″ W
Länge 950 m
Breite 690 m
Fläche 0,6 km²
Einwohner 2
3,3 Einw./km²
Hauptort Fort Brecqhou

Die Insel war ursprünglich Teil des Lehens Vinchelez auf Jersey und kam 1363 bis 1681 in den Besitz der Familie La Marchant aus Guernsey. Sie wurde daher auch 'Île des Marchands' genannt. Von 1966 bis 6. Oktober 1987 war die Insel im Besitz von Leonard Joseph Matchan, der die Insel für 44.000 englische Pfund kaufte. Seit 1993 gehört die Insel den Zwillingen David und Frederick Barclay, Miteigentümern der Zeitungen Daily Telegraph und The Scotsman. Der frühere Besitzer Matcham hatte bereits 1969 eigene Briefmarken herausgegeben, die Barclay-Brüder tun dies jährlich seit 1999.

Die Besitzer der Insel bestreiten deren Status als Teil Sarks und versuchen, sie politisch von der Nachbarinsel zu lösen. Sie sind der Ansicht, Brecqhou gehöre nicht zum Gebiet Sarks, da es nicht in der Urkunde, die 1565 dieses Lehen begründete, erwähnt sei, ebenso wenig wie in anderen auf Sark bezogenen Urkunden. Die Insel sei zwar später – frühestens 1681 – ebenfalls in den Besitz des Seigneurs gelangt, aber 1929 wieder verkauft worden – die dabei erfolgte Zurückbehaltung der Privilegien des Seigneurs sei ungültig, da Brecqhou ja niemals ein Teil des Lehens gewesen sei. Zu den genannten Privilegien gehört auch, dass der Seigneur einem Verkauf der Insel zustimmen und ein Dreizehntel des Verkaufspreises bekommen muss.

Da sich die These der Barclays lediglich auf die Nichterwähnung in Urkunden des 16. und 17. Jahrhunderts stützt, wird die Insel vom Seigneur of Sark weiterhin als Teil seines Territoriums betrachtet. Neben einem Gerichtsverfahren (1996–2000) soll ein 2006 gegründetes „Brecqhou Liaison Sub-Committee“ im Parlament Sarks zur Klärung des Sachverhalts beitragen.

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Quellen

Bildernachweis

Weblinks

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