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Großmächte
Als Großmacht bezeichnet man einen Staat, der einen wesentlichen
geopolitischen Einfluss hat. Es gibt allerdings keine
eindeutige und allgemein akzeptierte Definition, so dass es im
Einzelfall umstritten sein kann, ob ein Staat als Großmacht gelten kann.
Häufig wird als Kriterium für den Begriff angeführt, dass eine
defensive Großmacht allein gegen jeden anderen Staat
militärisch bestehen kann. Eine offensive Großmacht
hingegen muss in der Lage sein, weltweit militärisch Einfluss zu
üben.
Obwohl der Begriff nicht genau definiert ist , wird er seit dem
Wiener Kongreß zur Charakterisierung früherer und späterer
Machtkonstellationen angewandt.
Im Deutschen werden zur Kennzeichnung einer Großmachtstellung
hauptsächlich Wörter auf -macht verwendet, unter anderem
Großmacht,
Weltmacht und
Supermacht. Die Bezeichnungen Großmacht und Weltmacht sind an
die Stelle des älteren Begriffs
Reich getreten, wie zum Beispiel beim
Römischen Reich. Zwar wird der Begriff Großmacht punktuell
auch für Reiche des Altertums und des Mittelalters benutzt, jedoch - als
typisch neuzeitliche Begriffsbildung - ist er nur zur Charakterisierung
der Machtgewichtung in der Neuzeit üblich.
Vor dem Beginn des
Zweiten Weltkrieges galten das
Deutsche Reich,
Frankreich,
Großbritannien,
Italien,
Japan,
die
Sowjetunion und die
USA als Großmächte. Die
Siegermächte behielten nach Kriegsende diesen Status. Der
Besitz von Atomwaffen wurde ein sehr wichtiges
Großmachtkriterium neben dem Status als Ständiges
Mitglied des
Sicherheitsrats der
Vereinten Nationen. Diesen hatten nach 1945 die USA,
die Sowjetunion, Großbritannien,
Frankreich und
China
inne und bildeten insofern nominal die neue „Welt-Pentarchie“.
Seit dem Kalten Krieg waren die USA und die Sowjetunion
die dominierenden Großmächte, weshalb man sie auch als
Supermächte bezeichnete. Bisweilen wird
Russland als Nachfolgestaat der Sowjetunion auch heute noch als
Supermacht angesehen, in erster Linie deshalb, weil das Land bis heute
neben den USA das größte Nuklearwaffenarsenal besitzt.
Allein der Besitz von Atomwaffen ist kein Kriterium für eine Großmacht (vgl.
z. B. Israel).
Dagegen verleiht ein ständiger Sitz im
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen wegen des Vetorechtes einen
bevorrechtigten Status. Daher kann man den Reformplan der
G4-Staaten
Japan,
Indien,
Brasilien
und
Deutschland, der für sie einen ständigen Sitz vorsieht, als Anspruch auf
eine Großmachtstellung verstehen.
Quellen
Bildnachweis
Weblinks
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