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Festlandchina

Festlandchina (chinesisch 中國大陸 / 中国大陆 Zhōngguó dàlù) ist ein politisch-geographischer Begriff, der sich auf das heutige Staatsgebiet der Volksrepublik China bezieht. Synonyme Begriffe hierfür sind Kontinentalchina bzw. chinesisches Festland. Er beschreibt im Rahmen der Ein-China-Politik einen Teil Großchinas. Er dient zur Abgrenzung von den beiden Sonderverwaltungszone Hongkong und Macau sowie vom Territorium unter der De-Facto-Kontrolle der Republik China („Nationalchina“) auf der Insel Taiwan (früher auch Formosa genannt) mitsamt den Pescadoren (Penghu-Inseln) und den dem chinesischen Festland vorgelagerten Inselgruppen Kinmen und Matsu. Seit 2002 ist das „Separate Zollgebiet Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu (Chinesisch Taipeh)“ Mitglied der Welthandelsorganisation WTO und seit 1991 der Asiatisch-Pazifische Wirtschaftsgemeinschaft APEC (als member economy Chinese Taipei).


Festlandchina (gelb) in Abgrenzung zu Hongkong, Macau und Taiwan

Karte Festlandchina

Karte festlandchina plus Macau und Hongkong

Karte Festlandchina und Taiwan 


Rechtlicher Status

Volksrepublik China

Die Volksrepublik China betrachtet im Rahmen ihrer Ein-China-Politik alle vier Gebiete als unter ihrer Souveränität stehend. Gemäß Artikel 89 des Ein- und Ausreisegesetzes gelten Hongkong, Macau und Taiwan für Zwecke des Grenzschutzes als Ausland. Hingegen schließt der Begriff Festlandchina die Inselprovinz Hainan mit ein.

Republik China

Die Republik China, unter deren Kontrolle sich de facto nur noch die Insel Taiwan, Kinmen sowie die Penghu- und Matsu-Inseln (sogenanntes Taiwan-Gebiet,臺灣地區) befinden, betrachtet das chinesische Festland unter dem amtlichen Begriff Festland-Gebiet (大陸地區) de jure nach wie vor als Teil ihres Staatsgebiets.

Festlandchinesen besitzen ebenso wie Taiwaner die Staatsangehörigkeit der Republik China. Sie benötigen zur Einreise in das Taiwan-Gebiet, anders als Ausländer, kein Visum, sondern ein von der Republik China ausgestelltes Reisedokument. Sie haben als „Staatsangehörige ohne dauerhaften gemeldeten Wohnsitz“ (無戶籍國民, Wú hùjí guómín) einen rechtlichen Sonderstatus. So sind sie z. B. von der Wehrpflicht befreit, es wird ihnen aber auch kein Wahlrecht zugestanden.  


Siehe auch

Weblinks

Quellen

Bildernachweis