Rechtlicher Status
Volksrepublik China
Die Volksrepublik China betrachtet im Rahmen ihrer Ein-China-Politik alle vier Gebiete als unter ihrer Souveränität stehend. Gemäß Artikel 89 des Ein- und Ausreisegesetzes gelten Hongkong, Macau und Taiwan für Zwecke des Grenzschutzes als Ausland. Hingegen schließt der Begriff Festlandchina die Inselprovinz Hainan mit ein.
Republik China
Die Republik China, unter deren Kontrolle sich de facto nur noch die Insel Taiwan, Kinmen sowie die Penghu- und Matsu-Inseln (sogenanntes Taiwan-Gebiet,臺灣地區) befinden, betrachtet das chinesische Festland unter dem amtlichen Begriff Festland-Gebiet (大陸地區) de jure nach wie vor als Teil ihres Staatsgebiets.
Festlandchinesen besitzen ebenso wie Taiwaner die Staatsangehörigkeit der Republik China. Sie benötigen zur Einreise in das Taiwan-Gebiet, anders als Ausländer, kein Visum, sondern ein von der Republik China ausgestelltes Reisedokument. Sie haben als „Staatsangehörige ohne dauerhaften gemeldeten Wohnsitz“ (無戶籍國民, Wú hùjí guómín) einen rechtlichen Sonderstatus. So sind sie z. B. von der Wehrpflicht befreit, es wird ihnen aber auch kein Wahlrecht zugestanden.
Siehe auch
Weblinks
Quellen
Bildernachweis