Ebene | Verwaltung | Führung der Exekutive | Parlament |
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[Zentral-]Staat
(kuni) | Zentralregierung
(chūō-seifu) | Premierminister, Kabinett
(naikakusōridaijin, naikaku) | Parlament
(kokkai) |
Präfekturen
(to-dō-fu-ken) | Präfekturregierung
(kenchō, fuchō, tochō, dōchō) | Gouverneur
(chiji) | Präfekturparlament
(kengikai, fugikai, togikai, dōgikai)
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Gemeinden
(shi-[ku-]chō-son) | Stadt-/Gemeindeverwaltung
(shiyakusho, kuyakusho, machiyakuba, murayakuba) | Bürgermeister
(shichō, kuchō, chōchō, sonchō) | Stadt-/Gemeinderat
(shi[gi]kai, kugikai, chōgikai, songikai) |
Präfekturen
Die Präfekturen sind innerhalb der ihnen zustehenden Aufgaben relativ autonom und üben gemäß Kapitel acht der Verfassung lokale Selbstverwaltung aus. Finanziell sind sie stark auf die Zuweisungen der Zentralregierung angewiesen.
Die Präfekturen sind in Größe und Bevölkerungsdichte sehr unterschiedlich. Die meisten entfallen auf die Hauptinsel Honshū, während beispielsweise die zweitgrößte Insel Hokkaidō nur eine einzige Präfektur hat. Innerhalb der präfekturalen und der kommunalen Ebene gibt es – im Gegensatz zum nationalen Parlamentarismus – ein präsidentielles System, innerhalb dessen einerseits die Regierungs- und Verwaltungschefs und andererseits die Gemeindeversammlungen und Präfekturparlamente autonom gewählt werden.
Gemeinden
Die kommunale Selbstverwaltung wurde bereits im Kaiserreich Ende der 1880er Jahre nach preußischem Vorbild gestaltet und nach dem Pazifikkrieg unter US-geführter alliierter Besatzung in die heutige Form gebracht, als das Recht auf Selbstverwaltung auch auf die Präfekturen ausgedehnt wurde. In Japan gibt es heute vier Arten von Gemeinden, die als selbstverwaltete Gebietskörperschaften unterhalb der Präfekturebene stehen. Japan ist eigentlich flächendeckend in Präfekturen und Gemeinden unterteilt, jeder Punkt in Japan sollte folglich zu genau einer Gemeinde und genau einer Präfektur gehören und es sollte keine gemeindefreien Gebiete geben; jedoch ist die Gemeindezugehörigkeit einiger Gebiete, besonders abgelegener Inseln, Neulandgebiete und Gewässer, umstritten.
Die vier Arten von Gemeinden sind:
- Shi (市), (kreisfreie) Städte, von denen die größten als 20 „Großstädte per Regierungserlass“ (seirei shitei toshi). (etwa „regierungsdesignierte Großstädte“) sonst den Präfekturen zustehende Verwaltungsaufgaben übernehmen und in Stadtbezirke (ku , manchmal eindeutiger 行政区, gyōsei-ku, „Verwaltungsbezirke“) gegliedert sind, weitere größere Städte werden absteigend nach Verwaltungskompetenz als „Kernstädte“ (chūkakushi) und „Sonderstädte“ (tokureishi) klassifiziert,
- Machi (町, sinojapanische Lesung chō), (in der Regel: kreisangehörige) Städte, wobei die Landkreise, Gun, im Wesentlichen nur noch als geographische Bezeichnung existieren,
- Mura (村, sinojapanisch son), (kreisangehörige) Dörfer und
- [Tokubetsu]-ku ([特別]区), „[Sonder-]Bezirke“, die bisher nur in Tokio existieren; nicht zu verwechseln mit den vorher genannten Verwaltungsbezirken von Großstädten. Beide werden aber oft nur als ku, „Bezirk[e]“, benannt.
Einige Gemeinden auf abgelegenen Inseln sind machi oder mura, gehören aber nicht zu einem Landkreis.
Weil für die Bezirke Tokios bestimmte, seit dem Jahr 2000 vor allem auf wenige Zuständigkeiten und das Steuersystem begrenzte Einschränkungen im Vergleich mit anderen Gemeinden gelten, werden sie in manchen Kontexten bis heute nicht zu den Gemeinden gezählt und z. B. bei der Zentralregierung in Kommunalstatistiken (s. u.) des für die Beziehungen zu den Gebietskörperschaften zuständigen Sōmushō gar nicht oder nur separat geführt. In anderen Kontexten, etwa bei der Wahl ihrer Bürgermeister und Parlamente, sind die Bezirke dagegen heute gleichwertig und werden z. B. auch in den Wahlstatistiken (s. u.) des bei der Zentralregierung für Wahlen zuständigen Sōmushō gleich behandelt.
Am 26. September 2020 gab es inklusive Tokios insgesamt 1.741 Gemeinden, davon 792 shi (darunter 20 seirei-shi), 743 machi/chō, 183 mura/son und 23 tokubetsu-ku. Aufgrund vieler Eingemeindungen haben Machi und Mura zahlenmäßig sehr stark abgenommen. Viele Stadtgebiete von in den Heisei-Jahren „neu“ entstandenen Städten sind mit denen vormaliger Landkreise nahezu identisch.
20 „Großstädte per Regierungserlass“
Einen Sonderstatus unter den Gemeinden haben die 20 „Großstädte per Regierungserlass“ (seirei shitei toshi)). Voraussetzung für die Ernennung sind unter anderem eine Mindestbevölkerung von 500.000 Einwohnern sowie die Zustimmung von Stadtrat und Präfekturparlament. Die seirei shitei toshi sind in [Stadt-]Bezirke (Ku) unterteilt und übernehmen verschiedene Verwaltungsaufgaben, die sonst den Präfekturen zustehen. Die Städte sind absteigend nach Bevölkerungszahl: Yokohama, Osaka, Nagoya, Sapporo, Kōbe, Fukuoka, Kyōto, Kawasaki, Saitama, Hiroshima, Sendai, Kitakyūshū, Chiba, Sakai, Niigata, Hamamatsu, Kumamoto, Sagamihara, Shizuoka und Okayama. Obwohl einige Bezirke der Präfektur Tokio die nötige Bevölkerungszahl überschreiten, können sie sich als „Sonderbezirke“ nicht um diesen Status bewerben.
Siehe auch
Weblinks
Quellen
Bildernachweis
- Karte der Regionen und Präfekturen Japans: TUBS, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
- Karte der Großstädte: Pqks758, Public domain, via Wikimedia Commons