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Regionen in Deutschland
Territorien wie Gemeinden, Landkreisen, Ländern, (National)Staaten usw. werden allgemein mit bestimmten festgelegten – politischen – Grenzen der Verwaltungsgliederung assoziiert. Träger der Verwaltung sind dabei die jedem Territorium zugeordneten Gebietskörperschaften als juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Jedes kleinere Territorium bildet dabei eine Teilmenge eines und nur eines größeren Territoriums, und es gibt klar definierte, rechtsverbindliche Grenzen zwischen den Territorien. Eine Region dagegen ist freier (und insbesondere auch weniger scharf eingegrenzt) definierbar. Dabei kann sie sowohl als Gebiet mittlerer Größe innerhalb einer politischen Grenzziehung liegen (sektoral-differenzierend) als auch diese (transnational/kommunal-integrierend) überschreiten bzw. auflösen.
Deutlich wird der Unterschied zwischen einer Region und einem Territorium daran, dass Doppelzugehörigkeiten dem Wesen eines Territoriums widersprechen, bei Regionsbegriffen gleicher Definitionsgrundlage aber durchaus vorkommen. Auch in Deutschland sind die folgenden Regionen nicht einheitlich definiert und den Abgrenzungen zu benachbarten Gebieten liegen verschiedene Definitionen zugrunde:
Norddeutschland, Nordwestdeutschland, Westdeutschland, Mitteldeutschland, Ostdeutschland, Südostdeutschland, Süddeutschland, Südwestdeutschland
Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet man als Region bezeichnet man ein Gebiet, dessen Bewohner eine enge kulturelle, sprachliche oder wirtschaftliche Bindung pflegen, wie zum Beispiel Rheinland, Ruhrgebiet, Sauerland