Entstehung
In italienischen Regionen mit Normalstatut ist die nationale Regierung für die Einrichtung der Metropolitanstädte zuständig, die autonomen Regionen mit Sonderstatut beschließen dies eigenständig.
Zehn der fünfzehn Metropolitanstädte befinden sich in Regionen mit Normalstatut: Seit dem 1. Januar 2015 bestehen acht dieser zehn Metropolitanstädte – Turin, Genua, Mailand, Bologna, Florenz, Rom, Neapel und Bari – als Rechtsnachfolger der früheren Provinzen. Die Metropolitanstadt Venedig wurde nach den Kommunalwahlen in Venedig eingerichtet und nahm zum 31. August 2015 ihre Tätigkeit auf, die Metropolitanstadt Reggio Calabria am 2. Februar 2017.
Drei von fünfzehn italienischen Metropolitanstädten befinden sich in der autonomen Region Sizilien, welche die Einrichtung der Metropolitanstädte Palermo, Catania und Messina verfügt hat.
Im Rahmen der Neuordnung der lokalen Gebietskörperschaften der autonomen Region Sardinien wurde die Metropolitanstadt Cagliari gegründet. Die Metropolitanstadt Cagliari und die Provinz Sud Sardegna ersetzten zunächst die Provinz Cagliari zum 1. Januar 2017 im Rahmen einer weiteren Neuordnung der Provinzen und Metropolitanstädte Sardiniens wurde das Gebiet der Metropolitanstadt Cagliari ausgedehnt, die Provinz Sud Sardegna abgeschafft und die Metropolitanstadt Sassari neu gegründet. In den übrigen autonomen Regionen wurden noch keine Metropolitanstädte eingerichtet.
Das Gebiet der Metropolitanstädte ist mit den früheren Provinzen deckungsgleich mit Ausnahme der Metropolitanstadt Cagliari, deren Gebiet neu abgegrenzt wurde.
Anders als im Falle der deutschen kreisfreie Städte ist es in Italien nicht vorgesehen, dass Gemeinde und Provinz zu einem gemeinsamen Gebilde zusammengeführt und somit „provinzfrei“ werden. Die Metropolitanstadt löst in Italien die Provinz ab, die bisherigen Gemeinden bleiben jedoch bestehen, soweit die neuen Körperschaften nichts anderes beschließen.
Italienische Metropolitanstädte