Kongeriget Danmark |
Königreich Dänemark |
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Wahlspruch: Guds hjælp, Folkets kærlighed,
Danmarks styrke (dänisch)„Gottes Hilfe, des Volkes Liebe, Dänemarks Stärke“ |
Amtssprache | Dänemark: DänischFäröer: Dänisch, FäröischGrönland: Dänisch, Grönländisch |
Hauptstadt | Kopenhagen |
Staats- und Regierungsform | parlamentarische Monarchie |
Fläche | 2.210.403 km² |
Einwohnerzahl | 5.944.983 |
Währung | Dänische Krone (DKK) |
Gründung | 980 n. Chr. |
Nationalhymne | Der er et yndigt land (national)Kong Christian stod ved højen mast (königlich) |
Internet-TLD | .dk, .gl, .fo |
Telefonvorwahl | +45 |
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Geschichte
Die Färöer wurden im 9. Jahrhundert von Wikingern aus Norwegen besiedelt, die dort zuvor niedergelassene Mönche aus Irland verdrängten. Island wurde im 9. Jahrhundert von Wikingern besiedelt und war bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts ein Freistaat, als es unter norwegische Besteuerung kam.
Grönland, das bereits Inuit der Dorset-Kultur bewohnten, wurde von den Wikingern im 10. Jahrhundert besiedelt, darunter auch von Erik dem Roten. Im 12. Jahrhundert dominierten wiederum aus Kanada eingewanderte Inuit der Thule-Kultur die Insel, deren Verbindung nach Europa im 15. Jahrhundert vorübergehend verloren ging. Diese wurde 1721 seitens Dänemark-Norwegen durch den Missionar Hans Egede wieder hergestellt.
Norwegen schloss 1814 eine Union mit Schweden und wurde 1905 unabhängig. Island wurde 1918 unabhängig und 1944 zur Republik erklärt, womit die bis dahin bestehende Realunion aufgelöst wurde.
Durch die Teilung der unbewohnten Hans-Insel hat das Königreich Dänemarkseit 2022 neben der Grenze zu Deutschland auch eine Landgrenze mit Kanada.
Internationale Zusammenarbeit und Verhältnis zur EU
Das Königreich Dänemark ist in seiner Gesamtheit Mitglied unter anderem in den folgenden internationalen Organisationen:
Obwohl das Königreich prinzipiell Mitglied der Europäischen Union ist, gelten für Grönland und die Färöer spezielle Klauseln. Grönland verließ nach dem dänischen Beitritt 1973 im Jahr 1985 die Europäische Gemeinschaft durch Inkrafttreten des Grönland-Vertrags wieder und ist heute Teil der „überseeischen Länder und Hoheitsgebiete“ der EU, wodurch Europarecht nur marginal zur Anwendung kommt, Grönlander keine Unionsbürgerschaft besitzen und das Land weder Teil des EU-Binnenmarkts noch des Schengen-Raums noch des EU-Zollgebiets ist. Die Färöer wurden bei den EU-Verträgen jeweils explizit vom Gültigkeitsbereich ausgenommen, weshalb sie niemals Teil des Unionsgebiets waren und kein Merkmal einer EU-Mitgliedschaft aufweisen.