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Die Administrative Gliederung Belgiens

Die Verwaltungsgliederung Belgiens bezeichnet die in Belgien existierenden vertikalen administrativen Strukturen. Seit der Föderalisierung Belgiens (seit 1970) sind diese Strukturen weniger klar als im zuvor bestehenden Zentralstaat.

Auf der höchsten Verwaltungsebene Belgiens befindet sich nicht, wie in den meisten anderen Staaten, eine einzige, gesamtstaatliche Einheit. Belgien ist seit 1993 offiziell ein Bundesstaat, der aus einer föderalen, gemeinschaftlichen und regionalen Ebene zusammengesetzt ist.

Zwar ist der Föderalstaat auf dem gesamten Gebiet Belgiens zuständig, doch ist er dies nicht in allen Angelegenheiten. Für die gemeinschaftlichen bzw. regionalen Angelegenheiten sind ausschließlich die Gemeinschaften bzw. die Regionen auf ihrem Hoheitsgebiet zuständig. Der in Deutschland geltende Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ besteht in Belgien nicht: Föderale Gesetze und gemeinschaftliche bzw. regionale Dekrete (bzw. Ordonnanzen in Brüssel) besitzen in der Regel denselben Wert.

Nur die Verfassung und die Gesetze und Sondergesetze, die in ihrer direkten Ausführung verabschiedet wurden, stehen über den föderalen Gesetzen und den gliedstaatlichen Dekreten (bzw. Ordonnanzen).

Dies bedeutet, dass die gesamte dezentralisierte Ebene nicht nur einer einzigen oberen Ebene zur Verfügung steht, sondern potenziell vom Föderalstaat, von einer Gemeinschaft oder von einer Region gleichzeitig beauftragt werden kann, verschiedene Rechtsnormen umzusetzen. In der Tat unterliegen die dezentralisierten Organe generell einer „spezifischen Aufsicht“, die je nachdem welche Angelegenheit betroffen ist, von der föderalen, gemeinschaftlichen oder regionalen Obrigkeit ausgeübt werden kann.

Belgien ist seit 1993 ein Bundesstaat, der sich sowohl in drei Regionen als auch in drei Gemeinschaften gliedert. Als nachgeordnete Verwaltungseinheiten bestehen zehn Provinzen und 43 Arrondissements. Die lokale Selbstverwaltung wird von den 589 Gemeinden ausgeübt.

Sowohl die Regionen als auch die Gemeinschaften sind Gliedstaaten des belgischen Bundesstaates; sie unterscheiden sich durch ihre territoriale Abgrenzung und ihre Kompetenzen. Die Regionen (ndl. gewesten, frz. régions) sind zuständig für große Bereiche der Wirtschafts-, Umwelt-, Verkehrs- und Agrarpolitik, zudem üben sie die Rechts- und ggf. Fachaufsicht über Provinzen, Arrondissements und Gemeinden aus. Die Gemeinschaften (ndl. gemeenschappen, frz. communautés; früher häufig auch als Kultur- bzw. Sprachgemeinschaften bezeichnet) verantworten das gesamte Bildungswesen, die Kulturpolitik sowie weitere „personenbezogene Angelegenheiten“ (Bereiche der Familien-, Gesundheits- und Sozialpolitik, unter anderem die öffentlichen Krankenhäuser). Auch im Vergleich mit anderen Bundesstaaten verfügen Regionen und Gemeinschaften zusammengenommen über ein hohes Maß an Kompetenzen, zudem können sie in ihren Verantwortungsbereichen eigenständig Verträge mit ausländischen Staaten abschließen. Vom belgischen Staat abgeschlossene internationale Verträge, die Kompetenzen der Regionen bzw. Gemeinschaften betreffen, bedürfen der Zustimmung derer Parlamente; dies gilt beispielsweise für die Verträge der Europäischen Union.

Bei der Bundesebene sind vor allem die Zuständigkeit für Außen-, Verteidigungs- und Finanzpolitik, die sozialen Sicherungssysteme sowie die Polizei und Justiz verblieben.

Die territoriale Abgrenzung der Regionen und Gemeinschaften richtet sich nach den Sprachgebieten: Die Flämische Region umfasst das niederländische Sprachgebiet, die Wallonische Region das französische und das deutsche Sprachgebiet, die Region Brüssel-Hauptstadt das zweisprachige französisch-niederländische Gebiet. Die Flämische Gemeinschaft übt ihre Befugnisse auf dem niederländischen und dem zweisprachigen Sprachgebiet aus, die Französische Gemeinschaft auf dem französischen und dem zweisprachigen Sprachgebiet, die Deutschsprachige Gemeinschaft auf dem deutschen Sprachgebiet. Regionen und Gemeinschaften verfügen jeweils über ein eigenes Parlament und eine eigene Regierung. Allerdings haben die Flämische Gemeinschaft und die Flämische Region ihre Institutionen zusammengelegt, so dass es nur ein Flämisches Parlament und eine Flämische Regierung gibt, die sowohl die Befugnisse der Region als auch die der Gemeinschaft ausüben.

Außerdem kennt man in Belgien auf einer tieferen Verwaltungsebene die insgesamt zehn Provinzen, die innerhalb der Regionen liegen:

  • Die Flämische Region (nld. Het Vlaamse Gewest) umfasst fünf Provinzen:
    • Antwerpen (Hauptstadt Antwerpen)
    • Limburg (Hasselt)
    • Ostflandern (Gent)
    • Flämisch-Brabant (Löwen)
    • Westflandern (Brügge)
  • Die Wallonische Region (frz. La Région Wallonne) umfasst ebenfalls fünf Provinzen:
    • Hennegau (Mons)
    • Lüttich (Lüttich)
    • Luxemburg (Arlon)
    • Namur (Namur)
    • Wallonisch-Brabant (Wavre)
  • Die Region Brüssel-Hauptstadt (nld. Brussels Hoofdstedelijk Gewest, frz. Région de Bruxelles Capitale) gilt als provinzfrei. Sie übt ihre Zuständigkeiten im Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt aus, der deckungsgleich mit der Region Brüssel-Hauptstadt ist.

Datei:Belgium, administrative divisions (provinces+regions) - de - colored.svg

Die unterste Verwaltungsebene stellen die 589 Gemeinden dar.


Quellen

Bildernachweis

Siehe auch

Weblinks