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Die Sprachgebiete Belgiens

In Belgien gibt es drei Amtssprachen, die jeweils regional zuzuordnen sind: Niederländisch (Flandern), Französisch (Wallonien) und Deutsch (Ostbelgien). 1921 erkannte die belgische Regierung die territoriale Einsprachigkeit seiner Bewohner in den drei regionalen Sprachgebieten an: die niederländische Sprachzone in Flandern, die französische Sprachzone in der Wallonie und die deutsche Sprachzone in Ostbelgien. 

Die heutige Gesetzgebung zum Sprachengebrauch ist historisch aus dem Sprachenstreit und der Flämischen Bewegung heraus entstanden bzw. zu verstehen. Zu Beginn der 1960er Jahre einigte man sich auf Druck der Flamen darauf, eine definitive Sprachgrenze festzulegen und den Sprachgebrauch in Verwaltungsangelegenheiten und im Unterrichts- und im Gerichtswesen zu regeln. Belgien wurde in vier Sprachgebiete aufgeteilt. Die damalige Gesetze sind heute noch – in leicht abgeänderter Form – in Belgien anwendbar. Um der Realität der Sprachengrenze nachzukommen, wurde 1995 die ehemalige zweisprachige Provinz Brabant in zwei einsprachige Provinzen Flämisch-Brabant und Wallonisch-Brabant geteilt.

Die definitive Festlegung der Sprachengrenze kann vor allem als ein Sieg für die Flämische Bewegung betrachtet werden; weniger als zehn Jahre später dienten die Sprachgebiete bei der ersten großen Staatsreform (1970) zur Festlegung der Grenzen der Kulturgemeinschaften. Bei den darauf folgenden Staatsreformen, die die Gemeinschaften und Regionen ins Leben riefen und Belgien allmählich in einen Bundesstaat verwandelten, wurde die Sprachgrenze nicht mehr abgeändert und diente zur Festlegung der Zuständigkeitsgebiete dieser neuen Gebietskörperschaften.

 

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  • Niederländisches Sprachgebiet (in der Mitte ist das zweisprachige Gebiet Brüssel eingezeichnet) Französisches Sprachgebiet Deutsches Sprachgebiet

Die Sprachgesetzgebung in Belgien regelt den Gebrauch der drei offiziellen Landessprachen Niederländisch, Französisch und Deutsch im belgischen öffentlichen Leben. Während Artikel 30 der Verfassung des Königreichs Belgien für Privatpersonen einen freien Gebrauch der Sprachen vorsieht, müssen die öffentlichen Dienste des Staates eine Reihe von Regeln beachten, die sowohl den Sprachengebrauch innerhalb der Dienste als auch zwischen den verschiedenen Diensten und gegenüber dem Bürger betreffen. Insbesondere richten sich Sprachgesetze an die Gesetzgeber, die Verwaltungen, die Gerichte, die Streitkräfte und das Personal des Unterrichtswesens in Belgien.

Die belgische Sprachgesetzgebung ist eine der Folgen des flämisch-wallonischen Konflikts, der seit den Anfängen der Flämischen Bewegung Mitte des 19. Jahrhunderts zwischen den niederländischsprachigen Flamen im Norden Belgiens und den französischsprachigen Wallonen im Süden entstanden ist. Das Ziel dieser Gesetze war eine allmähliche Gleichberechtigung der niederländischen und der französischen Sprache.

Der Sprachengebrauch bleibt auch heute noch ein sensibles Thema in Belgien und führt regelmäßig zu heftigen politischen Auseinandersetzungen. Dies gilt vor allem für den Sprachengebrauch im zweisprachigen Gebiet Brüssel, in den Brüsseler Randgemeinden und den „Fazilitäten-Gemeinden“ im Grenzgebiet zwischen Flandern und der Wallonischen Region und insbesondere für die dort bestehenden Spracherleichterungen (Fazilitäten) für die Bevölkerung.


Quellen

Bildernachweis

Siehe auch